Der heimliche Lehrplan der Minderheitenbildung
Diskussion mit Vladimir Wakounig, Helga Rabenstein-Moser und Dietmar Larcher

Am 25. 2. 2009 luden die Grüne Bildungswerkstatt Minderheiten/Zelena izobraževalna delavnica za manjšine und die Grüne Bildungswerkstatt Kärnten/Koroška in den Gasthof Alte Post/Stara pošta nach Feistritz an der Gail/Bistrica na Zilji zu einer Diskussion über das Minderheitenschulwesen in Kärnten ein. Knapp zwei Dutzend Interessierte folgten der Einladung und diskutierten über Theorie und Praxis des Unterrichts in mehreren Sprachen.
Am Anfang des Abends stand das Buch von Vladimir Wakounig, Der heimliche Lehrplan der Minderheitenbildung, in dem der Autor das Thema von 1945 bis 2007 aufrollt und analysiert.
Am Podium der Diskussion: Vladimir Wakounig, Moderatorin Zalka Kuchling, Dietmar Larcher, Helga Rabenstein-Moser

 

 

 

 

 

 

Am Podium der Diskussion: Vladimir Wakounig, Moderatorin Zalka Kuchling, Dietmar Larcher, Helga Rabenstein-Moser

 

Ein heimlicher Lehrplan?

Als heimlicher Lehrplan wird bezeichnet, was an gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen den Erfolg schulischer Bildung beeinflusst. Im Fall der zweisprachigen Volksschulen in Kärnten bedeutet das, dass die gesellschaftliche Geringschätzung der slowenischen Sprache sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen in ihrer Arbeit beeinträchtigt. So ist die Sprachverwendung oft nicht durchgängig, sondern beliebig, was nicht dem heute als State of the Art anerkannten Lehr- und Lernprinzip der Immersion, dem totalen Eintauchen in eine Sprache, widerspricht und den Erfolg schmälert.
Aus dem Minderheitenschulwesen wird auf diese Art statt einer zweisprachigen Schule, die die sprachliche Kompetenz in beiden Sprachen fördert, eine deutschmachende Schule, die immer weiter in die Marginalisierung der slowenischen Sprache führt.

Doppelte Bedeutung des Begriffs Minderheitenbildung

Wakounig wies auch auf die doppelte Bedeutung des Begriffs der Minderheitenbildung hin – einerseits beschreibe er

  • die Bildung,
  • Schulbildung,
  • Ausbildung für Angehörige der Minderheit,
  • die Förderung des Möglichkeiten und
  • des Selbstbewusstseins.

Andererseits sei die so bezeichnete und funktionierende Minderheitenbildung auch eine Methode Minderheit zu konstruieren. Durch die Definition über den Besuch des zweisprachigen Unterrichts oder spezieller slowenischer Schulen werde für die Betroffenen die Zugehörigkeit zur Minderheit konstruiert. Wer diese Schulen besucht hat, gilt jedenfalls als Minderheitsangehöriger, wer diese Schulen nicht besucht hat, gehört nicht dazu.

Frage der Identität

Helga Rabenstein-Moser schnitt in ihrem Statement die Frage der Identität an, die in Kärnten so sehr im Vordergrund steht, und die so oft als reine, eindeutige Identität gepflegt werden soll. Das jedoch sei ein großes Problem und hat auch in der Geschichte immer nur zu Konflikten und Gewalt geführt.

Dietmar Larcher meinte, SchülerInnen lernen in der Schule in erster Linie Organisation – und das gilt auch für die Organisation der Sprachen. Was sie in Kärnten lernen:

  • je niedriger das Bildungsniveau, desto eher ist es auch in slowenisch verfügbar,
  • je höher, desto weniger scheint die slowenische Sprache (weltweit mit nahezu allen Minderheitensprache beobachtbar) dafür geeignet.

Das Anmelde- und damit Bekenntnisprinzip, wie es in Kärnten angewendet wird, führt zu Segregation und Ethnisierung, wenn beispielsweise Schulen nur für die Minderheit gemacht werden.

Eines der größten Probleme, das von den DiskutantInnen angesprochen wird, ist die Privatisierung der Minderheitensprache. Mit und in der Sprache gibt es zwar Bildung, doch es gibt nur wenige Berufe und Arbeitsplätze, in denen die Sprache verwendet werden kann oder muss. Noch schwieriger ist es mit der Anerkennung im Sinn des Zulassens öffentlicher Sichtbarkeit, ein Stichwort für/in Kärnten sind die Ortstafeln.
Ein Bl.ick ins Publikum

 

 

 

 

 

 

 

Ein Blick ins Publikum: In Feistritz wurde interessiert diskutiert


Rechtlicher Handlungsbedarf

Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene besteht darin, dass laut Schulgesetz im Minderheitenschulwesen keine Schulversuche erlaubt sind. Grundsätzlich wünschenswert wäre eine Änderung vom Anmeldeprinzip zum Territorialprinzip – in einem definierten Gebiet sollten alle Kinder beide Sprachen (kennen)lernen. Das Sprachniveau sollte nach den acht Pflichtschuljahren so hoch sein, dass die Jugendlichen sich selbständig für eine weitergehende Sprachbildung entscheiden können.

Positive Perspektiven

Trotz allem Pessimismus gibt es doch auch Dinge, die positiv zu vermerken sind. Dazu gehört der neue Studienplan für die Pädagogische Hochschule in Klagenfurt, der auch Standards für die Slowenischkenntnisse der LehramtskandidatInnen nennt und einfordert.
Die wohl wichtigste Änderung der Lehrpraxis an den öffentlichen zweisprachigen Volksschulen ist das neu eingeführte wöchentliche Rotationsmodell, dessen Umsetzung auch kontrolliert wird. Dabei wird jede Woche ausschließlich in einer Sprache unterrichtet und gesprochen. LehrerInnen und SchülerInnen müssen sich vollkommen auf die jeweilige Sprache einlassen – das Warten auf den nächsten Halbsatz in einer vertrauteren Sprache hat keinen Sinn. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Qualität des Sprachunterrichts und eine Sicherstellung der Sprachkompetenz der SchülerInnen nach Abschluss der Schule.

Die Veranstaltung war eine Kooperation der GBW Minderheiten und der GBW Kärnten/Koroška.

 
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